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Hauptstadt des Roten Kreuzes

Soziale Vereine in der Gemeinde Frederiksberg haben die Möglichkeit, den Kleinbus des Roten Kreuzes zu mieten. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zum Bus und den Mietoptionen.

Über den Bus

Der Bus ist ein Minibus mit Platz für insgesamt 8 Personen inklusive Fahrer. Er ist behindertengerecht ausgestattet und verfügt über einen Lift am Heck. Zum Fahren des Minibusses genügt ein regulärer Führerschein (Klasse B). NICHT Führerschein für Busse zum Fahren von Kleinbussen.

Wer kann den Bus ausleihen?

Der Bus kann von sozialen Vereinen in Frederiksberg ausgeliehen werden, die Zuschüsse nach § 79 oder § 18 von der Gemeinde erhalten. Auch die Gemeinde Frederiksberg kann den Bus zu denselben Bedingungen buchen.

Wann kann der Bus gebucht werden?

Der Bus kann montags, freitags, samstags und sonntags gebucht werden.

Wie bucht man den Bus?

Der Verband sendet eine Anfrage an die folgende E-Mail-Adresse: rkh.seniortjenesten@rodekors.dk

Die Untersuchung muss Folgendes enthalten:

1. Name und CVR-Nummer des Vereins

2. Ansprechpartner/Verantwortlicher und Kontaktdaten

3. Gewünschtes Ausleihdatum.

Wann erhalten Sie eine Antwort?

Sie erhalten innerhalb von 2-3 Werktagen eine Antwort auf Ihre Anfrage. Senden Sie Ihre Anfrage daher bitte rechtzeitig ab.

Hier werden Sie gebeten, zusätzliche Informationen anzugeben und die Bedingungen für die Ausleihe des Busses zu akzeptieren.

Weitere praktische Details, wie z. B. die Schlüsselübergabe, werden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Wo ist der Bus?

Der Bus hält unter Bispeengbuen am Nordre Fasanvej (bei Lidl).

Kreditbedingungen

  • Der Bus muss nur Es darf ausschließlich für gesellschaftliche Zwecke innerhalb des Vereins verwendet werden. Die Nutzung für Umzüge, den Transport von Lebensmitteln oder für private Zwecke ist untersagt.
  • Die Tagesmiete für den Bus beträgt 350 DKK. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
  • Der Verein muss vor und nach der Benutzung Fotos vom Bus machen.
  • Der Bus muss gereinigt und vollgetankt zurückgegeben werden.
  • Im Schadensfall haftet der Verein für eine Selbstbeteiligung von bis zu 10.000 DKK.
  • Jegliche Schäden müssen dem Dänischen Roten Kreuz gemeldet werden.
  • Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen und Parkverstöße werden an den jeweiligen Verein weitergeleitet, der sie selbst begleicht.
  • Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich das Hauptstadtrote Kreuz das Recht vor, Rechnungen an den betreffenden Verein/die betreffende Institution zu senden.